Hier findest du die wichtigsten Informationen, die in Verbindung mit einer Buchung eines Angebots relevant sind. Sie werden auch mit dem jeweiligen Vertrag bei der Rechnungsstellung ausgegeben.
Entscheidest du dich für ein Angbot aus meinem Angebotportfolio kommt mit der Buchungsbestätigung ein Vertrag mit mir Alexandra Fischer von steps2U – Praxis für Systemische Transformation zustande. Es gelten dann die allgemeinen Geschäfts- sowie Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese regeln unsere gemeinsame Arbeit.
1. Generelle Vertragsvoraussetzung:
- Du erklärst dich mit Vertragsabschluss, dass du die Fähigkeit und die Bereitschaft hast, die Verantwortung für dich und deine Handlungen zu übernehmen.
- In der Zusammenarbeit bist du als Klientin/Klient für Inhalt und Ergebnis des gebuchten Angebots (z. B. Impulsgespräch, einem der Coaching-Prozesse) selbst verantwortlich. Als Coach bin ich für die Gestaltung und Begleitung des jeweiligen Prozesses verantwortlich.
2. Datenschutz und Schweigepflicht
- Es gelten die Einhaltung einer Schweigepflicht sowie die vertrauliche Behandlung der Daten und Informationen, die von der Klientin/dem Klienten übermittelt wurden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
- Die Klientin/der Klient hat das Recht, Einsicht in die personenbezogenen Daten zu nehmen.
3. Buchung, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Deine Buchung nimmst du telefonisch oder per Mail vor. Für neue Klientinnen und Klienten ist vorher ein Erstgespräch notwendig.
- Die Rechnung erstelle ich nach einer Buchungsbestätigung.
- Deine Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebenen Konto. Bei Präsenz-Sitzungen kann auch Barzahlung vor Ort vereinbart werden.
- Nach Rechnungsstellung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in der Höhe von30 % des Gesamtbetrages zu überweisen. Es steht dir aber natürlich frei, den gesamten Rechnungsbetrag als Einmalzahlung zu leisten. Mt Eingang der Anzahlung auf dem genannten
- Konto als bestätigt.
- Bei den Paketangboten kann ein Ratenzahlungsvertrag vereinbart werden. Es gelten dann ggf. abweichende Zahlungsbedingungen entsprechend des Ratenplans. In einem Gespräch können wir diese klären.
- Für die Zahlung des Restbetrages gilt:
- Bei einzeln gebuchten muss der Zahlungseingang des Restbetrags 24 Stunden vor dem vereinbarten Sitzungstermin auf o. g. Konto erfolgt sein.
- Bei Paketverträgen muss der Zahlungseingang des Restbetrags 48 Stunden vor dem ersten Sitzungstermin auf dem genannen Konto erfolgt sein. Die im jeweiligen Paket festgelegte Laufzeit beginnt Zahlungseingang des Restbetrags.
- Zahlungen, die nicht fristgerecht eingehen, können mit einem Mahnzinssatz von 5% vergütet werden. Weitere Schritte bleiben vorbehalten.
4. Stornierungs-, Annulierungs- und Kündigungsbedingungen
a) Stornierungen:
- Stornierungen von vereinbarten Sitzungsterminen sind bis zu 2 Arbeitstagen vor dem Termin kostenfrei möglich. Wir suchen dann einen passenden Ersatztermin.
- Beachte bitte, dass ich bei späterer Stornierung (< 2 Arbeitstage) eine Storno-Gebühr in der Höhe von 50 % des Sitzungspreises erhebe (Ausfallsgebühr). ieben. Es sei denn, es liegt ein unumgänglichen, nachweisbaren Grund (z. B. Erkrankung) vor. In dem Fall kann eine alternative Terminvereinbarung bzw. eine kostenfreie Verlegung zu einem späteren Zeitpunkt angeboten werden. Bei Paketen kann ggf. eine Laufzeitverlängerung vereinbart werden.
- Erfolgt eine Stornierung durch den mich, biete ich dir einen zeitnaher Ersatztermin. Bei Paketen verlängert sich ggf. die Laufzeit entsprechend.
b) Nicht eingehaltene Termine/Terminausfälle:
- Vereinbarte Sitzungstermine sind mit der Terminbestätigung verbindlich!
- Sollte ich vereinbarte Termine nicht einhalten können, erfolgt natürlich eine kostenfreie Verlegung des Termins. Ist dieser nicht innerhalb von 4 Wochen möglich, erstatte ich dir den Betrag zurück oder schreibe ihn nach Vereinbarung für den nächstmöglichen Termin gut, sofern du das möchtest. geschrieben. Bei Paketen wird ggf. die Laufzeit entsprechend verlängert.
- Falls du einen Termin versäumst, nicht wahrnimmst, also kurzfristig nicht einhältst, wird der entfallene Sitzungstermin als Sitzung gezählt und wegen des Ausfalls auch voll berechnet. Es sei denn, es liegt ein unumgänglicher, nachweislicher Grund vor, und der Termin wurde rechtzeitig (mind. 2 Arbeitstage vorher mündlich oder schriftlich abgesagt.
- Verspätungen durch die Klientin/den Klienten können nicht berücksichtigt werden.
- Sollten von meiner Seite Verspätungen (z. B. bei Online-Sitzungen durch unerwartete technische Probleme) entstehen, wird dir die fehlende Zeit gutgeschrieben. Sollte nach dem Termin kein Folgetermin bestehen und du ebenfalls Zeit hast, können ir die verlorene Zeit hinten anhängen.
c) Beendigung/Kndigung eines Coaching-Vertrags
- Ein bestehende Vertrag über mehrere Sitzungen kann von beiden Seiten schriftlich beendet werden. In jedem Fall ist insbesondere bei Coaching-Verträgen eine Abschlusssitzung erforderlich!
- Beachte, dass ich bei einer Kündigung durch dich eine Gebühr in der Höhe von 50 % des Sitzungspreises berechne. Bei Paketangeboten gilt für den Sitzungspreis die Standardsitzung des jeweiligen Angebots.
- Bereits erfolgte und bezahlte Sitzungen bis zum Kündigungszeitpunkt bleiben in Rechnung gestellt. Nicht in Anspruch genommene Sitzungen aus einem Paket werden rückerstattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Haftungsausschluss
- Der Coaching-Prozess erfolgt zur persönlichen Entwicklung und Orientierung. Ergebnisse werden nicht garantiert, da die Verantwortung für Inhalt und Ergebnis bei der Klientin/dem Klienten liegt. Der Coach ist verantwortlich für die Gestaltung und Begleitung des Coaching-Prozesses. .
- Der Klient/die Klientin trägt die Verantwortung für alle Entscheidungen und deren Umsetzung. Bei gesundheitlichen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Fragen holt sich die Klientin/der Klient ggf. medizinischen, rechtlichen oder fachlichen Rat ein.
- Der Coach haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den üblicherweise vereinbarten Honorarsatz pro Sitzung begrenzt.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Eine wirksame Regelung tritt an deren Stelle, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Rechtslücken; die Parteien verpflichten sich, eine passende, rechtswirksame Lösung zu finden.
